Fotografie

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Nach wie vor ist die Berufsbezeichnung des „Lichtbildners“ geschützt und darf erst nach abgeschlossener Berufsausbildung geführt werden. Gemeint ist damit heutzutage der Fotograf. Im Bereich der Fotografie gibt es die unterschiedlichsten geschützten und auch ungeschützten Berufsbezeichnungen. Geschützt sind die Bezeichnungen Fotograf, Fotolaborant, Fotodesigner, Diplomfotograf bis hin zum Fotoingenieur.

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Die Ausbildung zum Fotografen dauert 3 Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Bei der Ausbildung bauen folgende Themen der Fotografie und des nötigen Umfeldes aufeinander auf: Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, qualitätssichernde Maßnahmen, wirtschaftliche Aspekte, rechtliche Grundlagen, beraten von Kunden, erstellen von Bildkonzeptionen, Arbeitsplanung, handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten, einsetzen von Beleuchtung, umsetzen von

Bildkonzeptionen, Bilddatenhandling, Bildbearbeitung, ausgeben von Bilddaten sowie das Archivieren von Bilddaten.

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Zu den fotografischen Schwerpunkten gehören die Porträtfotografie, Produkt- und Industriefotografie sowie die Wissenschaftsfotografie unter Berücksichtigung aller nötigen Aspekte wie z. B. Beratung und Konzeption. Aber egal ob im Studio oder unter freiem Himmel, eine gute Voraussetzung ist das Talent, ein Motiv zu erkennen. Dieses muss in jedem einzelnen Fall richtig in Scene gesetzt, ausgeleuchtet und abgelichtet werden. Technik- und Computerkenntnisse ergänzen diese Voraussetzungen genauso wie künstlerisches Talent und der sichere Umgang mit Menschen. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung besteht auch in diesem Beruf die Möglichkeit der Weiterbildung. Ob die Qualifikation zum Meister, ein anschließendes Studium oder der Besuch einer Kunsthochschule, dieses Berufsfeld bietet umfangreiche Möglichkeiten.