Handwerkskammer

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Selbständige Handwerksunternehmen, unterschieden in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke, unterliegen einer Zwangsmitgliedschaft. Auch Handwerker eines handwerksähnlichen Betriebes, Gesellen, Arbeitnehmer in diesen Bereichen und Auszubildende gehören den Kammern an. Das Verzeichnis aller Inhaber eines zulassungspflichtigen Betriebes im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Handwerkskammer ist die Handwerksrolle.

Die einzelnen Kammern sind in Kammerbezirke eingeteilt, die oft einem Regierungsbezirk entsprechen. Sie übernehmen unter anderem die Aufgaben der Wirtschaftsinteressen des Handwerks, die Belange der Ausbildung sowie Fördermaßnahmen.

Die Kammern dienen dem Zweck, die Interessen des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung zu regeln und üben die Rechtsaufsicht über Kreishandwerkschaften und die Innungen im jeweiligen Kammerbezirk aus. Die Aufgaben sind in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt.

Mit dem Handwerkergesetz von 1897 wurden in Deutschland die Handwerkskammern gegründet und von April 1900 an entstanden 71 Handwerkskammern im Deutschen Reich. Aktuell bilden 53 Handwerkskammern den Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) mit Sitz in Berlin, der die gemeinsamen Angelegenheiten der Handwerkskammern vertritt. Er ist der Fachübergreifende Interessenverband des deutschen Handwerks mit rund 960.000 in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben.

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